HERE GOES INVISIBLE HEADER

Wie man mit Jugendlichen über Gewalt in Sozialen Medien und Spielen sprechen kann

Workshop in Hechingen: Gewalt in Games und Sozialen Medien

Wie man mit Jugendlichen über Gewalt in Sozialen Medien und Spielen sprechen kann

Hassgruppen im Netz, das Teilen von peinlichen Fotos auf WhatsApp oder sexualisierte Schimpfwörter: als Gewalt würden das manche Jugendliche nicht bezeichnen. Wie man mit Heranwachsenden darüber reden kann, wo Gewalt anfängt oder aufhört, veranschaulichte uns Kindermedienland-Referent Tobias Gäckle-Brauchler in einem Hechinger Gymnasium.

Anfang Juli waren wir mit unserem Kindermedienland-Referenten Tobias Gäckle-Brauchler im Gymnasium Hechingen zu Gast. Bei einem Projekttag rund um das Thema „Sucht bekämpfen“ referierte er vor ca. 20 Schülerinnen und Schülern über die Wirkung von Computerspielen. Während des Vortrages thematisierte er auch Gewalt in den Spielen und Sozialen Medien. Interessant war, was die Schülerinnen und Schüler als Gewalt betrachten – und was nicht.

Es ist Montagmorgen mitten im Juli und wir stehen in einem Hechinger Klassenzimmer im Stuhlkreis vor zwanzig Heranwachsenden im Alter von 13 bis 16, die sich nach dem baldigen Beginn der Sommerferien sehnen. „Wer kennt die USK?“ fragt unser Referent. Ein paar zögerliche Meldungen. Tobias Gäckle-Brauchler erklärt, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle für die Altersangaben auf Spielen zuständig ist und Kriterien festlegen muss, was Gewalt eigentlich ist. „Heute wollen wir darüber reden, wo Gewalt anfängt.“, leitet er das folgende Experiment ein.

Um mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, hat Tobias Gäckle-Brauchler auf einer PowerPoint-Präsentation ein paar ganz einfache Fallbeispiele mitgebracht. Die Jugendlichen sollen sich zu jedem Beispiel im Raum positionieren: Auf die Fensterseite des Raumes, wenn sie das Beispiel für ein Fall von Gewalt halten – und auf die Wandseite, wenn nicht.

„Wichtig: Es gibt kein richtig und kein falsch. Es kommt auf eure Einschätzung der Situation an. Und ihr müsst das für euch alleine entscheiden. Und danach sprechen wird darüber, wie ihr auf die Einschätzung gekommen seid.“, erklärt der Referent die Spielregeln.

Jugendliche über Hass-Gruppen im Netz: „Das ist keine Gewalt. Die schreiben ja nur.“

Hier die Beispiele unseres Kindermedienland-Referenten:

1. Franziska schlägt Niklas beim Herumtoben mit dem Turnbeutel auf den Kopf. Ist das Gewalt?

Die Schüler verteilen sich zur Hälfte auf die linke und rechte Seite des Raumes. „Das ist keine Gewalt, da man davon ausgehen kann, dass es keine Absicht war“, meldet sich ein Schüler. Der Referent nickt und zeigt das nächste Beispiel.

2. Svenja kommentiert bei Instagram ein Foto ihrer Freundin Katja mit „Ey, geile Schlampe.“

Das sei keine Gewalt, äußert sich eine Schülerin, „da man sowas öfter mal aus Spaß sagt.“ Was sich ändern würde, wenn das eine Viertklässlerin schreiben würde, will der Referent wissen. Die Jugendlichen grübeln nach.

3. Holger gründet bei WhatsApp eine Max-Hasser-Gruppe.

Die meisten Schülerinnen und Schüler gehen zur Gewalt-Seite. Ein Schüler bleibt an der Wand-Seite stehen und ist davon überzeugt, dass das keine Gewalt sei. „Weil die da ja nur schreiben“, begründet er seine Einschätzung.

4. Luca fotografiert Ben in einer peinlichen Situation und stellt das Bild anschließend in die WhatsApp-Klassengruppe.

„Das ist keine Gewalt, weil das bei uns schon öfters vorgekommen ist und wir finden das einfach witzig.“, findet ein Schüler. „Das kann ja auch zu Mobbing ausarten. Deswegen halte ich es für Gewalt“, erklärt ein anderer.

5. Als Paul eine falsche Antwort sagt, wird er von der ganzen Klasse ausgelacht.

Ein Großteil der Jugendlichen hat durch die Beispiele angefangen zu reflektieren und stellt sich bei Gewalt auf. 

Einstiegsfragen: Wann ist es klar Gewalt?

Tobias Gäckle-Brauchler zählt mehrere Faktoren auf, mit denen man Gewalt von nicht gewalttätigen Handlungen klar unterscheiden kann.

  • Punkt 1: „Ab dem Zeitpunkt, bei dem wir Hilfe von außen benötigen, ist es immer Gewalt. Wenn z. B. in dem genannten Turnbeutel eine volle Glasflasche war und der Niklas ein Loch im Kopf hat, ist es Gewalt.“
  • Punkt 2: „Wenn die genannten Beispiele, wie das Auslachen oder Verschicken von peinlichen Bildern immer wieder geschehen und immer die gleiche Person trifft, dann spricht man von ‚Cybermobbing‘ und es handelt sich um Gewalt.“
  • Punkt 3: „Wenn ein Verhalten soweit führt, dass die betroffene Person, nicht mehr in die Schule will oder nicht mehr das Smartphone anmachen will, ist es Gewalt.“

Es gibt Fälle, erklärt Tobias Gäckle-Brauchler, bei denen die Unterscheidung nicht ganz so einfach sei. Er will den Jugendlichen mehrere Fragen an die Hand geben, mit denen sie zukünftig reflektieren sollen, wann Gewalt anfängt.

Frage 1: Wo ist meine „rote Linie“?

Jeder Mensch hat eine „imaginäre rote Line“. Sobald diese Linie überschritten wird, handelt es sich um eine Grenzüberschreitung und somit um eine Art von Gewalt. Die Jugendlichen können mit einer praktischen Übung für sich feststellen, wo diese Grenze liegt: In Zweiergruppen können sie langsam aufeinander zugehen und sobald einer dem anderen „zu nahe kommt“, muss er oder sie laut „Stopp“ rufen. Genauso wie bei der Wahrnehmung von Nähe und Distanz verhält es sich bei Gewalt. Was für den einen noch Spaß ist, kann für den anderen bereits Ernst sein. Ein Turnbeutelschlag gegen den Arm bei einer kindischen Rauferei? Was als harmloser Schlag gewertet werden kann, bedeutet für jemand anderen bereits Gewalt. Die Schülerinnen und Schüler sollen für sich festlegen, wo bei ihnen körperliche Gewalt anfängt.

Die Jugendlichen sollen auch definieren, wo für sie verbale Gewalt beginnt – wie bei dem Beispiel mit der „Schlampe“. Tobias Gäckle-Brauchler geht nochmal auf das vorherige Beispiel ein: „Katja hat das Recht, ihrer Freundin zu sagen, dass sie nicht ‚Schlampe‘ genannt werden möchte und dass es für sie nicht in Ordnung ist, so genannt zu werden“. Die Schülerinnen und Schüler nicken.

Das peinliche Foto im Klassenchat überschreitet die rote Grenze. „Im Spaß eine peinliche Aufnahme zu machen ist eine Sache, sie in der WhatsApp-Gruppe zu teilen eine ganz andere“ versucht der Referent die Heranwachsenden zu sensibilisieren. Bei jedem dieser Einzelfälle muss die „individuelle Sichtweise“ des Betroffenen berücksichtigt werden. „Nur, weil ich eine spezielle Sichtweise haben, heißt das nicht, dass mein Gegenüber diese Sichtweise teilt.“, erklärt Tobias Gäckle-Brauchler.

Frage 2: Von wem geht die Gewalt aus?

Bei der praktischen Übung um Distanz und Nähe wahrzunehmen, stellen die Jugendlichen fest, dass sie bei Freunden und Familienmitgliedern meistens weniger Probleme mit Nähe haben. Sobald es sich um einen Fremden handelt, wird diese Nähe anders empfunden. Der Referent will erklären, dass genauso Gewalt davon abhängig ist, ob sie von Außenstehenden ausgeht oder von Freunden. Er nennt dafür ein Beispiel: „Zwei Freundinnen können im Spaß zueinander Schimpfwörter sagen und wissen, wie es gemeint ist. Wenn aber das gleiche Schimpfwort von jemanden kommt, den man nicht mag oder den man nicht kennt, dann ändert sich die Wahrnehmung.“

Frage 3: In welchem Klassenklima tritt die Gewalt auf?

„Angenommen, ein Bild wird in der Klassengruppe geteilt und in dieser Klasse herrscht ein Klima von Vertrauen und Zusammenhalt. Dann würde eine Woche später keiner mehr an den Vorfall denken. Herrscht stattdessen ein ungesundes Klassenklima, bei dem Misstrauen und Grüppchenbildung an der Tagesordnung sind, dann hätte der Vorfall eine andere Bedeutung.“  Tobias Gäckle-Brauchler vermutet, dass sich der gleiche Fall bei einer anderen Ausgangssituation zu einem Cybermobbing-Fall hochschaukeln kann. Das Klassenklima kann den Unterschied machen, sagt er.

Frage 4: Liegt eine Straftat oder ein Rechtsverstoß vor?

Im Fall des peinlichen Fotos auf WhatApp liegt sogar ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vor, falls vom Abgebildeten (bzw. von dessen Eltern bei Minderjährigen) kein Einverständnis vorliegt. Je nach den individuellen Umständen sieht das Kunsturhebergesetz bei einem Verstoß „als Strafe entweder einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor“ – so zitiert unser Referent den Gesetzestext. Angenommen, der auf dem Foto Abgebildete hat kein Einverständnis für die Veröffentlichung auf WhatsApp gegeben, „dann könnte er damit auch zum Anwalt oder zur Polizei gehen“. So eine Abmahnung kann für den Verbreiter des Bildes teuer werden, warnt Gäckle-Brauchler.

Frage 5: Was hat der/die Betroffene vor dem Angriff erlebt?

Wie jemand auf einen Witz oder einen tatsächlichen Angriff reagiert, hängt stark davon ab, in welcher emotionalen Disposition der oder die Angegriffene sich befindet. Um dies aufzuzeigen hat der Referent zur Reflektion ein paar Fragen mitgebracht.

„Wer von den Schülerinnen und Schülern ist freiwillig zu diesem Workshop gekommen? Ein paar von euch sind bestimmt unfreiwillig hier.“

„Wer von euch hat schlecht geschlafen oder hatte gestern einen schlechten Tag?“

„Wer von euch hatte gestern Zoff mit den Eltern, wegen einer schlechten Note?“

Genau diese Vorgeschichten beeinflussen tagtäglich unsere Wahrnehmung. Tobias Gäckle-Brauchler geht das Beispiel mit dem ausgelachten Schüler ein: „Angenommen, dieser Paul wurde bereits öfter für falsche Antworten ausgelacht und kennt das bereits. Nur dieses eine Mal ist alles anders. Am letzten Wochenende ist nämlich Pauls Oma gestorben. Normalerweise konnte Paul mit Sticheleien gut umgehen, nur diesmal rastet er aus.“ Der Kindermedienland-Referent, will aufzeigen, dass die Schülerinnen und Schüler für die Lebenssituation ihrer Mitschüler sensibel bleiben sollen.

Empathie und Wertschätzung sind der Schlüssel

Zusammenfassend: Tobias Gäckle-Brauchler wollte den Schülerinnen und Schülern anhand der Beispiele aufzeigen, dass Handlungen, die aus Affekt oder im Spaß geschehen, große Auswirkungen haben können. Sein Plädoyer an die Schülerinnen und Schüler lautet, miteinander empathisch umzugehen und beim Thema Gewalt nicht von der eigenen Wahrnehmung auszugehen.

Das Landesmedienzentrum bietet mit seiner Medienpädagogischen Beratungsstelle Eltern und Lehrkräften Rat und Unterstützung zum pädagogischen Jugendmedienschutz. Dazu zählen auch der Umgang mit Gewalt in Klassenchats, Hassreden im Internet oder Cybermobbing. Sie ist montags, mittwochs, donnerstags von 8 bis 17 Uhr, dienstags von 8 bis 19 Uhr sowie freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar: unter 0711 490 963 – 21.

Die Landesregierung setzt sich mit der Initiative „Kindermedienland Baden-Württemberg“ unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür ein, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Land zu stärken. Mit dem „Kindermedienland Baden-Württemberg“ werden zahlreiche Projekte, Aktivitäten und Akteure im Land gebündelt, vernetzt und durch feste Unterstützungsangebote ergänzt. So wird eine breite öffentliche Aufmerksamkeit für die Themen Medienbildung und -erziehung geschaffen. Träger und Medienpartner der Initiative sind die Landesanstalt für Kommunikation (LFK), der Südwestrundfunk (SWR), das Landesmedienzentrum (LMZ), die MFG Baden-Württemberg, die Aktion Jugendschutz (ajs) und der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV).